Logo-Animation der Finanzgruppe Hessen-Thüringen: In diesem Video werden nacheinander die Logos der verschiedenen Institute der Finanzgruppe Hessen-Thüringen eingeblendet, beginnend mit dem Logo der Sparkasse, gefolgt von der Landesbank und weiteren Mitgliedsinstituten. Das Video hat keine Tonspur und zeigt die Zusammengehörigkeit der Institute der Finanzgruppe.
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Logo-Animation der Finanzgruppe Hessen-Thüringen: In diesem Video werden nacheinander die Logos der verschiedenen Institute der Finanzgruppe Hessen-Thüringen eingeblendet, beginnend mit dem Logo der Sparkasse, gefolgt von der Landesbank und weiteren Mitgliedsinstituten. Das Video hat keine Tonspur und zeigt die Zusammengehörigkeit der Institute der Finanzgruppe.
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Sicherheit, auf die Verlass ist.

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe schützt Kundeneinlagen seit Jahrzehnten zuverlässig und ohne Ausfall. Es verbindet freiwillige Institutssicherung mit gesetzlicher Einlagensicherung bis 100.000 €.

Sicherheit, auf die Verlass ist.

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe schützt Kundeneinlagen seit Jahrzehnten zuverlässig und ohne Ausfall. Es verbindet freiwillige Institutssicherung mit gesetzlicher Einlagensicherung bis 100.000 €.

Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe

Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. 

Institutsbezogenes Sicherungssystem

Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses institutsbezogene Sicherungssystem ist seit dem 3. Juli 2015 als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das System besteht aus drei Sicherungseinrichtungen:

  • den Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände,
  • dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen und
  • der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen

Freiwillige Institutssicherung und gesetzliche Einlagensicherung

Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr bewährtes Sicherungssystem an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Und sie hat es als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG anerkennen lassen.

 

Frau steht an einem roten Geldautomaten im Freien und gibt ihre PIN ein.

Freiwillige Institutssicherung

Das wichtigste Ziel des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden umfassend geschützt werden.  Hierzu zählen im Wesentlichen:

  • Spareinlagen
  • Sparkassenbriefe
  • Termineinlagen
  • Sichteinlagen
  • Schuldverschreibungen

 

Zwei silberne Figuren von Bulle und Bär stehen auf einer glänzenden Holzoberfläche, Symbol für die Entwicklung an der Börse.

Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG amtlich anerkannt. Sollte die Institutssicherung ausnahmsweise nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG.