Umfassend.
Abgesichert.

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe

Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses institutsbezogene Sicherungssystem ist seit dem 3. Juli 2015 als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das System besteht aus drei Sicherungseinrichtungen:

  • den Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände,
  • dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen und
  • der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen

Freiwillige Institutssicherung und gesetzliche Einlagensicherung

Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr bewährtes Sicherungssystem an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Und sie hat es als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG anerkennen lassen.