Vereinbart.
Barrierefrei.

Barrierefreie Bankdienstleistungen

Gemeinsam mit sieben Organisationen von Menschen mit Behinderung und Vertretern der kommunalen Behindertenbeauftragten hat der SGVHT am 06.10.2016 eine Zielvereinbarung zu barrierefreien Bankdienstleistungen unterzeichnet.

Zielvereinbarung zu barrierefreien Dienstleistungen

Über 7 Millionen Menschen gelten in Deutschland als schwerbehindert, rund 17 Millionen Menschen leben mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder chronischen Krankheiten, die sie im täglichen Leben einschränken. Das ist jeder vierte. Die Frage nach ihrer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geht uns damit alle an.


Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung leistet der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen seinen Beitrag zur besseren Inklusion. Das Thema der Barrierefreiheit betrifft viele Lebensbereiche und ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ein zentrales gesellschaftliches Anliegen, dem sich die regional verankerten Sparkassen in der Fläche annehmen wollen.
Ziel des Vertrags ist, dass Menschen mit Behinderung alle Sparkassen-Dienstleistungen barrierefrei und ohne Einschränkungen in Anspruch nehmen können. Die Sparkassen in Hessen und Thüringen wollen diesem Ziel im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung näher kommen und noch mehr barrierefreie Angebote entwickeln und umsetzen. Der Vertrag enthält 19 ganz konkrete Bausteine: beginnend bei der Willkommenskultur, der besseren Information im Internet über Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen, über den Aufbau barrierefreier Geldautomaten bis hin zur Schulung der Mitarbeiter sowie dem Angebot für barrierefreie Arbeitsplätze.

Barrierefreie Sparkassen in Hessen und Thüringen

Bereits heute bieten viele Sparkassen Dienstleistungen barrierefrei an oder achten insbesondere bei Neu- und Umbauten darauf. So werden bspw. Geldautomaten so angelegt, dass Rollstuhlfahrer unter die Maschine fahren und dadurch besser an die Tastatur kommen. Damit zeigen sie, dass soziales Handeln und wirtschaftlicher Erfolg nicht im Gegensatz zueinander stehen müssen. (Foto: dpa)